Deutsche Rentenversicherung

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GML57 - Elektronische Anforderung einer Gesonderten Meldung

Aktuelles

Neue Version ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 ist die neue Version GML57 (analog zu rvBEA) 3.0.0 gültig.

20.03.2025: Erinnerung - Ab dem 31.03.2026 wird es nur noch eine einheitlichen Schnittstelle der Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV nach § 96 SGB IV geben

Seit dem 01.07.2022 steht Ihnen für die Übersendung Ihrer Arbeitgeberdaten zusätzlich zu den bekannten Eingängen die neue einheitliche eXTra-Schnittstelle unter Verwendung von SOAP und eXTra-Version 1.5 zur Verfügung. Eine detailliertere Beschreibung der neuen Schnittstelle findet sich hier.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der derzeit noch parallel verfügbare Eingangskanal über die REST-Schnittstelle (mit der eXTra-Version 1.4) am 31.03.2026 abgeschaltet wird. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitgeberdaten nur noch über die neuen einheitliche eXTra-Schnittstelle (mit der eXTra-Version 1.5) angeliefert werden. Wir bitten Sie, hierfür alle Vorkehrungen zu treffen.

Allgemeine Informationen

rvBEA GML57 ist die elektronische Aufforderung zur Abgabe der gesonderten Meldung über DEÜV. Die Anforderungen werden durch rvBEA auf dem Kommunkationsserver bereitgestellt und sind einmal wöchentlich abzuholen.

Was ist GML57?

GML57 ist die elektronische Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung über das DEÜV-Verfahren (Meldegrund "57"). Zur Abgabe einer Gesonderten Meldung sind Arbeitgeber auf Antrag des Versicherten verpflichtet.

Wer nutzt GML57?

Diese Verfahren spricht alle Arbeitgeber und deren abrechnenden Stellen (z.B. Steuerberater) an. Die DSRV stellt die Anforderungen auf dem Kommunikationssever bereit.

Wie funktioniert GML57?

Seit dem 01.07.2021 ist das Teilverfahren GML57 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. GML57-Anforderungen werden ab dem genannten Zeitpunkt grundsätzlich auf dem KommServer der Rentenversicherung zur Abholung bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Arbeitgeber gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 SGB IV verpflichtet sind, mindestens einmal wöchentlich ihr Postfach zu überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Arbeitgeber:

Ist eine Registrierung für GML57 erforderlich?

Seit dem 01.07.2021 ist das Teilverfahren GML57 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Der Registrierungsdatensatz (DXRR) steht nur noch für Testzwecke zur Verfügung.

Wie erhalte ich eine GML57?

Sie müssen ein Mal wöchentlich über Ihre Lohnsoftware mittels Aktualisierung prüfen, ob GML57 Anforderungen für Sie hinterlegt wurden.

Wie beantworte ich eine GML57?

Im Regelfall erstellen Sie eine DEÜV-Meldung mit dem Meldegrund "57" (GD57). Sofern keine DEÜV-Meldung erstellt werden kann, geben Sie einen Hinderungsgrund in Ihrer Lohnsoftware an. Dieser wird an uns übermittelt.

Entscheidet die DSRV über GML57?

Nein, die Generierung einer GML57 erfolgen durch den zuständigen Rentenversicherungsträger. Die elektronische Übermittlung erfolgt anhand des Registrierungsstatus. Die Postanschrift für Papiersendungen wird über die Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Softwareentwickler:

Muss ich GML57 anbieten?

Die Einbindung der entsprechenden Module in die Lohnsoftware ist seit dem 01.01.2019 verpflichtend. Alle zertifizierten Softwareanbieter müssen GML57 unterstützen.

Seit dem 01.07.2021 ist die Teilnahme auch für Arbeitgeber verpflichtend.

In welchem Format erfolgt der Datenaustausch?

Alle Datensätze basieren auf den Datensätzen des Verfahrens rvBEA - Bescheinigungen elektronisch anfordern und sind im Format XML aufgebaut. Für GML57 sind die Registrierung (DXRR), die Anforderung (DXAR) und die Bescheinigung (DXEB) relevant. Die Registrierung (DXRR) wird nur noch zu Testzwecken genutzt.

Wie kommuniziert die Rentenversicherung mit den Lohnabrechnungssystemen?

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) stellt auf einem eXTra-Server Nachrichten zur Abholung bereit. Diese müssen Sie mittels SQL unter Zugrundelegung der in der Registrierung definierten Betriebsnummern abrufen. Details zum eXTra-Standard können der Homepage http://www.extra-standard.de/ entnommen werden..

Wie erfolgt die Registrierung?

Seit dem 01.07.2021 ist das Teilverfahren GML57 für Arbeitgeber verpflichtend. Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich. Der DXRR wir nur noch zu Testzwecken genutzt.

Weitere Informationen sowie die detaillierte Verfahrensbeschreibung finden Sie im Bereich Download/Services.

Wie müssen wir die Parameter für den eXTra-Server der Rentenversicherung befüllen?

Wie können wir das GML57-Verfahren testen?

Für rvBEA/GML57 steht ein automatisiertes Testverfahren zur Verfügung. Die dazugehörige Verfahrensbeschreibung finden Sie im Downloadbereich.

Weiterführende Informationen

GML57

Rechtliche Grundlage

GENEHMIGT GML57-G ab 01.07.2022


Verfahrensdokumentation

FINAL GML57 Verfahrensbeschreibung ab 01.01.2023

GML57 Datenfeld- und Fehlerbeschreibung ab 01.01.2025

Verfahrensbeschreibung automatisierter Test


XML-Beispiele und Schemata

NEU! Schemata rvBEA inkl. GML57 ab 01.01.2025

NEU! Beispiel XML rvBEA inkl. GML57 ab 01.01.2025



Weiterführende Informationen

eXtra-Profil Komm-Server

Weitere Fragen zum Verfahren GML57 richten Sie bitte an unseren Mail-Postkorb:

arbeitgeberkommunikation@DRV-Bund.de