Deutsche Rentenversicherung

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Die Datenstelle der Rentenversicherung



Dienstgebäude

Willkommen bei der Datenstelle der Rentenversicherung

Informationen zur DSRV aus erster Hand

Die Träger der Rentenversicherung unterhalten nach § 145 Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird. Die DSRV ist das „Eigentum“ sämtlicher Rentenversicherungsträger, das von einer dritten Stelle (der DRV Bund) treuhänderisch verwaltet wird.

Mehr zur DSRV

Neubau

Service

Störungsmeldungen

Warnung vor Phishing-Mails: Vorsicht Trickbetrüger!
Aktuell werden so genannte Phishing-Mails versendet, die vermeintlich von der eSolution-Hotline der Deutschen Rentenversicherung Bund stammen.
Diese E-Mails sehen in der Aufmachung wie täuschend echte E-Mails der DRV Bund aus. Lediglich die Absenderadresse wie z.B. "esolution-hotline@drv-bund.corn-de.org" oder "esolution-hotline@drv-bund.com--login.com" weist auf eine Fälschung hin.
Um die Sicherheit Ihrer IT-Systeme nicht zu gefährden, führen Sie keine in der E-Mail aufgeführten Aktionen oder Aufforderungen aus!
Wenden Sie sich an Ihre Sicherheitsorgane (z.B. ihr IT-Sicherheitsmanagement) und stimmen Sie das weitere Vorgehen dazu mit ihnen ab. Im privaten Kontext sollten Sie die E-Mail unverzüglich löschen.

Auf einen Blick

Einheitliche Schnittstelle der Kommunikationsserver

ERINNERUNG: Ab dem 31.03.2026 wird es nur noch eine einheitliche Schnittstelle der Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV nach § 96 SGB IV geben.

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Bild 1 - Alt-Text

Veröffentlichung der KoSKP-Besprechungsergebnisse

Die Besprechungsergebnisse der KoSKP werden ab sofort auf unserer Website veröffentlicht.
Um eine hohe Qualität von elektronischen Meldungen zu gewährleisten, werden Kernprüfprogramme erstellt. Die Koordinierende Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP) erarbeitet die dafür notwendigen Fehlerprüfungen.

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Finger auf Computertastatur

Kernprüfprogramme

Die Datenstelle der Rentenversicherung stellt für verschiedene Meldeverfahren Kernprüfprogramme zur Verfügung. Diese können für die Plausibilitätsprüfung der Meldedaten genutzt werden. Weitergehende Informationen zu den Kernprüfprogrammen finden Sie hier.

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Finger auf Computertastatur

rvBEA - Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen

Jeder Arbeitgeber, der sich für das neue Verfahren rvBEA registrieren lässt, kann Anforderungen von Bescheinigungen elektronisch übermittelt bekommen. Damit entfällt der übliche Papierweg und die abgefragten Informationen können vollständig aus den vorliegenden Daten der Lohnsoftware ermittelt werden. Für alle interessierten Arbeitgeber und für die Softwareentwickler haben wir die fachlichen und technischen Informationen hier zusammengefasst: www.rvBEA.de

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Zuviel Papierkram?

Elektronische Übermittlungsersuchen für Kommunen

Behörden können zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Einzelfall Personendaten bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

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Foto: Servicetelefon

Service

Support

Wenn Sie ein Problem oder eine Störung zu den Verfahren der DSRV melden möchten, können Sie dies bequem über das folgende Formular erledigen.

Störungsticket

Für den direkten Kontakt, können Sie sich gern an unsere Hotline wenden.

Mo - Do, 7:00 - 16:00 Uhr

Fr, 7:00 - 14:00 Uhr

+49 931 6002 73500

Allgemeine Anfragen

Für alle allgemeinen Anfragen (Rentenantrag, Rehaantrag, Kontenklärung und sonstige fachliche Fragen "Rund um die Rente") klicken Sie bitte auf:

Kontakt-Formular

Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung für allgemeine Anfragen rund um die Rente:

Mo - Do, 7:30 - 19:30 Uhr
Fr, 7:30 - 15:30 Uhr

0800 1000 480 70